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   OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22303
OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20 (https://dejure.org/2020,22303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2020 - 5 WF 118/20 (https://dejure.org/2020,22303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2020 - 5 WF 118/20 (https://dejure.org/2020,22303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 FamGKG
    Umgangsverfahren: Keine Erhöhung des Verfahrenswertes als Sanktion für fehlenden Einigungswillen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 546
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15

    Sorgerechtsverfahren: Abweichung von dem Regelverfahrenswert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Es ist darauf abzustellen, ob der konkrete Einzelfall bei Gesamtschau aller Umstände hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Kindschaftssache abweicht und der Verfahrenswert deshalb zu unvertretbar hohen oder unangemessen niedrigen Kosten führen würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2015, Az. 7 WF 57/15, zit. n. juris).

    Bei Vornahme der Beurteilung ist zu beachten, dass die Vorschrift des § 45 Abs. 3 FamGKG Ausnahmecharakter hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2015, Az. 7 WF 57/15, zit. n. juris) und der mit der Einführung eines Festwerts verfolgte Zweck der Verfahrensvereinfachung bei einer unangemessen großzügigen Handhabung nivelliert würde (OLG Celle, FamRZ 2012, 1749 Anm. van Els).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2006 - 20 WF 132/06

    Streitwertbemessung im Umgangsverfahren: Streitwert des Verfahrens über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Das Abstellen darauf, ob die Beteiligten ihren gerichtlichen Streit einvernehmlich beigelegt oder es auf eine streitige Entscheidung haben ankommen lassen, ist bei Berücksichtigung der für die Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 3 FamGKG maßgeblichen Kriterien zunächst aus dem Grund fernliegend, weil eine streitige Verfahrensbeendigung alles andere als einen besonderen Umstand darstellt, sondern als Normalfall bezeichnet werden muss (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 848; OLG München FamRZ 2006, 1218).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 1 WF 182/16

    Kostenverteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Zwar hat das erkennende Familiengericht über das Vorliegen entsprechender Gesichtspunkte und ihre Gewichtung im Rahmen einer Ermessensausübung zu befinden (Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 45 FamGKG Rn. 16), doch ist das Oberlandesgericht als zweite Tatsacheninstanz nicht auf eine Ermessenskontrolle beschränkt und vielmehr berufen, im Rahmen der Beschwerdeentscheidung eine eigene Ermessensausübung vorzunehmen (vgl. zur Kostenbeschwerde OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1415).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 8 WF 105/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Von einer Fallgestaltung, in welcher das Familiengericht zum Zwecke der Herstellung der Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ein Sachverständigengutachten einholt, weicht der vorliegende Fall in Bezug auf Schwierigkeit und Umfang überdies deutlich nach unten ab, wobei in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohlgemerkt sogar Bedenken gegen eine bereits bei Einholung von Sachverständigenbeweis regelmäßig zu erfolgende Anhebung des Festbetrags angemeldet worden sind (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf MDR 2015, 38).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 15 WF 254/19

    Verfahrenswert einer Kindschaftssache mit Prüfung gerichtlicher Maßnahmen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Dass während der Anhängigkeit des gegenständlichen Verfahrens zwei Erörterungstermine stattfinden, vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern (vgl. zur Annahme eines Durchschnittsfalls trotz Anberaumung zweier Termine OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2019, Az. 15 WF 254/19, zit. n. juris).
  • OLG München, 09.12.2005 - 16 WF 1831/05

    Gebühren und Gegenstandswert bei Stellung gegenläufiger Anträge in verschiedenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Das Abstellen darauf, ob die Beteiligten ihren gerichtlichen Streit einvernehmlich beigelegt oder es auf eine streitige Entscheidung haben ankommen lassen, ist bei Berücksichtigung der für die Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 3 FamGKG maßgeblichen Kriterien zunächst aus dem Grund fernliegend, weil eine streitige Verfahrensbeendigung alles andere als einen besonderen Umstand darstellt, sondern als Normalfall bezeichnet werden muss (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 848; OLG München FamRZ 2006, 1218).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2016 - 9 WF 177/16

    Keine Erhöhung des Verfahrenswertes in Umgangssache bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
    Zwar hatten beide Kindeseltern ein erhebliches Interesse am Verfahrensausgang, doch stellt dieser Gesichtspunkt in Verfahren, in denen über höchstpersönliche Rechtspositionen der Eltern und des Kindes zu befinden ist, keine Ausnahme, sondern den Regelfall dar (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2016, Az. 9 WF 177/16, zit. n. juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Allerdingsgenügt nicht jede Abweichung der Umstände des konkreten Einzelfalls vomDurchschnittfüreineErhöhungdesRegelwerts.VielmehrmussbeieinerGesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.;OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten(vgl.OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020- 5 WF 118/20; KG, FamRZ 2013, 723).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 18 WF 179/22

    Verfahrenswert in einem Sorgerechtsverfahren wegen Meinungsverschiedenheiten der

    § 45 Abs. 3 FamGKG enthält eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Billigkeitsklausel, die angesichts des gesetzlichen Regelwertes Ausnahmecharakter hat (OLG Frankfurt vom 10.08.2020 - 5 WF 118/20, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 6 WF 58/21

    Wert eines Umgangsverfahrens Vom Regelfall abweichende Werterhöhung Anordnung

    Vielmehr muss bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020 - 5 WF 118/20 ; KG, FamRZ 2013, 723).
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